Siddhârtha
Großrat
Dabei seit: 01.09.2002
Beiträge: 667
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Die Statuten der VSI
1. Aufbau
§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der VSI bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).
§ 3 Die Mitglieder wählen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für jeweils 4 Monate eine(n) SprecherIn als VertreterIn der VSI nach außen und als OrganisatorIn der Geschäfte der VSI nach innen.
§ 3a Zur SprecherIn darf nur ein Mitglied der VSI gewählt werden.
§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg
2. Wahlen, Abstimmungen
§ 1 Mehrheit im Sinne dieses Statutes ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 2 Mehrheitsentscheidungen sind für alle Mitglieder verbindlich.
3. Ziele
Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt
4. Solidarität
§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung eines Dritten und Bestätigung durch die Mehrheit der Mitglieder Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.
§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsknappheit, Seuchen
§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.
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28.05.2003 20:03 |
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