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Mir kam gerade eine Blitzidee, die man nicht unbedingt für gut befinden sollte, aber sie ging mir einfach durch den Kopf, ich weiß selbst nicht, was ich davon zu halten habe, aber ich möchte sie trotzdem erzählen:
Ein Ältestenrat; bestehend aus Unionspräsident, Präsident des Unionsparlaments und Präsident des Unionsrates. Dieser Ältestenrat soll nur eine schlichtende Funktion haben, z.B. bei besonders stark diskutierten Gesetzesvorschlägen bei denen es nicht zu Kompromissen kommt, auch zwischen UR und UP, eine Art "Vermittlungssausschuss" in dem Bereich also. Könnte man natürlich auch noch auf andere Bereiche ausweiten, da sind der Fantasie kaum Grenzen gesetzt.
Was haltet ihr davon?
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11.09.2006 22:10 |
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