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Montgomery Scott Montgomery Scott ist männlich
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Gesetz zur Änderung des Landesschulgesetzes Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

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Zitat:
Gesetz zur Änderung des Landesschulgesetzes

§1 Das Landesschulgesetz wird durch folgende Neufassung ersetzt:

Zitat:

Landesschulgesetz (Legge di Schola)



Besondere Begriffsbestimmung
§1 Schulpflichtige im Sinne dieses Gesetzes sind Bürger des Landes Herót, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schulpflicht und Recht auf Bildung
§2 (1) Jeder Schulpflichtige hat das Recht auf kostenlose Bildung durch landeseigene Institutionen.
(2) Unter Landesaufsicht durchgeführte Bildung darf nur in nichtwertender Form durchgeführt werden.

§3 (1) Jeder Schulpflichtige ist verpflichtet mindestens neun Jahre Unterricht an einer landeseigenen Schule zu besuchen.
(2) Der für die Bildung zuständige Conteggion oder der Primo Ministro entscheidet im Einzelfall oder aufgrund einer allgemeinen Regelung, ob auch Schulbildungen, die außerhalb des Landes durchgeführt wurden, anzuerkennen sind.
(3) Die Schulzeit beginnt frühestens mit Vollendung des fünften Lebensjahres spätestens jedoch mit Vollendung des siebten Lebensjahres.

§4 (1) Wenn eine kirchliche oder private Bildungseinrichtung mit Genehmigung des für die Bildung zuständige Conteggion oder des Primo Ministro den Unterricht übernimmt findet §3(1) keine Anwendung.
(2) Eine solche Genehmigung kann erteilt werden, wenn
a. die kirchliche Bildungseinrichtung dem Anspruch einer landeseigenen Schule genügen würde.
Die Lehrpläne müssen denen der landeseigenen Schule entsprechen und können darüber hinaus theologisches Gedankengut beinhalten. Es muss den Schülern bekannt sein, ob der Unterricht theologisches Gedankengut vermitteln soll.
b. die private Bildungseinrichtung dem Anspruch einer landeseigenen Schule genügen würde und ein besonderer Grund für die Errichtung einer privaten Schule vorliegt.
(3) Die in Abs.1 definierte Genehmigung kann nur aufgrund eines Verstoßes gg. die in Abs. 2 definierten Voraussetzungen entzogen werden.

Landeseigene Schulen und Abschlüsse
§5(1) Herót bietet 3 landeseigene Bildungseinrichtungen an, nämlich:
a. Elementarschule (Scuola Elementare)
b. Gymnasium (Liceo)
c. Berufsfachschule (Instituto Professionale)
(2) Die Elementarschule besucht jeder Schulpflichtige gleichermaßen zehn Jahre.
(3) Nach erfolgreichem Abschluss der Elementarschule und der Abschlussprüfung im letzten Jahr erhält der Schüler das Elementarabschlusszeugnis.
(4) Die Schulpflicht endet nach Besuch der Elementarschule.
(5) Der Erwerb des Elementarabschlusszeignisses berechtigt zum Besuch der Berufsfachschule. Zum Besuch des Gymnasiums ist außerdem noch ein Aufnahmetest zu bestehen.
(6) Die Regelschulzeit in Gymnasium und Berufsfachschule betragen jeweils zwei Jahre.
(7) Mit erfolgreichem Abschluss des Gymnasiums und der Reifeprüfung im letzten Jahr erwirbt der Schüler das Abitur (Maturità).

Wahlfächer
§6 (1) In der 8. bis 10. Klasse der Elementarschule, sowie im Gymnasium können die Schüler ihre Fächer nach ihren Interessen selbst wählen.
(2) Es müssen dabei drei Leistungsfächer und sieben Grundfächer gewählt werden.
(3) Unter den gewählten Fächern müssen Mathematik, Ratelonisch, eine Fremdsprache oder Herótian, ein gemeinschaftskundliches-, ein naturwissenschaftliches-, sowie ein musisches Fach sein.
(3) Die Reifeprüfung, die zum Abitur führt, wird in den drei Leistungsfächern abgenommen.
(4) Es können zusätzlich bis zu zwei freiwillige Fächer belegt werden.
(5) Kein Schüler hat das Recht auf Wahl eines bestimmten Faches. Es muss das Angebot der Schule beachtet werden.

Leistungsbewertung
§7 Die Leistungen der Schüler werden in einer Skala zwischen 1 und 6 bewertet, wobei 1 die beste Note ist und 6 die schlechteste.
§8 (1) Leistungen werden in Form von Klausuren, Referaten, schriftlichen Überprüfungen und mündlicher Beteiligung im Unterricht bewertet. Klausuren zählen hierbei 50% der Jahresabschlussnote.
(2) Am Anfang eines Schuljahres müssen die Lehrenden den Lernenden bekannt geben, welche Gewichtung zwischen Referaten, schriftlichen Überprüfungen und mündlichen Leistungen vorgegeben wird.
(3) Es darf keine der genannten Leistungen mit weniger als 10% in die Gewichtung einfließen.

Der Unterricht
§9 Der Lehrende darf den Unterricht innerhalb der Grenzen des Lehrplanes frei gestalten.
§10 In einem Gesamttreffen aller Fachbereichsleiter Heróts mit der Landesschulkoordinierungsbehörde wird der Landesschullehrplan festgelegt und jedes Jahr überarbeitet.
§11 Der Unterricht soll ein Dialog zwischen Lernenden und Lehrenden sein.

Lehrende
§12 (1)Lehrende werden von dem für die Bildung zuständige Conteggion oder dem Primo Ministro eingestellt. Lehrender kann nur sein, wer die Fähigkeiten in seinem Fachbereich nachweisen und auf Verlangen unter Beweis stellen kann.
(2)Im Fachbereich, in welchem der Lehrende unterrichten soll, ist ein anerkannt erfolgreich abgeschlossenes Studium erforderlich. In den Primarschulen ist zusätzlich ein anerkannt erfolgreich abgeschlossenes Studium der Pädagogik erforderlich.
(3)Der für die Bildung zuständige Conteggion oder der Primo Ministro entscheidet im Einzelfall, oder aufgrund einer allgemeinen Regelung ob ein Studium anzuerkennen ist.
(4)Lehrende sind verpflichtet eine Woche pro Schuljahr eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, die von dem für die Bildung zuständigen Conteggion oder dem Primo Ministro angeboten wird.

Die Fächer
§13 (1)An Landeseigenen Schulen kann
01. Ratelonisch
02. Herótian
03. jede Fremdsprache
04. Mathematik
05. Ratelonische Geschichte
06. Weltgeschichte
07. Kulturgeschichte
08. Politik
09. Weltkunde
10. Heimatkunde
11. Bildende Kunst
12. Musik
13. Physik
14. Chemie
15. Biologie
16. Umweltkunde
17. Sport
18. Wirtschaft
19. Technik & Informatik
20. Medienkunde
21. Philosophie
22. Religion
unterrichtet werden.
(2)Die genaue schul- und schuljahresabhängige Belegung der Stundenpläne wird im Lehrplan geregelt.

Die Prüfungen
§14 (1) Die



§2 Dieses Gesetz tritt mit Beginn des Schuljahres nach seiner Verkündung in Kraft.

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31.08.2006 17:23 Montgomery Scott ist offline Email an Montgomery Scott senden Beiträge von Montgomery Scott suchen Nehmen Sie Montgomery Scott in Ihre Freundesliste auf
 
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