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Gesetz über die Feiertage |
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Was denkt ihr? Soll ich den Entwurf mit oder ohne Tag der Arbeit zur Abstimmung stellen?
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Gesetz über die Feiertage (Legge di feste ufficiale)
§1 - Feiertage
(1) Der Nationalfeiertag Heroths ist der 12. März und trägt den Namen "Tag der Ausrufung der Republik".
(2) Weiterhin gelten alle Sonntage als Feiertage.
(3) Als staatliche Feiertage gelten in der Unionsrepublik Heroth außerdem:
Neujahrstag - 1. Januar
Heilige Drei Könige - 6. Januar
Karfreitag - Freitag vor Ostersonntag
Ostersonntag - Erster Sonntag nach dem ersten Vollmond im Frühling
Ostermontag - Montag nach Ostersonntag
Tag der Arbeit - 1. Mai
Christi Himmelfahrt - 39 Tage nach Ostersonntag
Pfingstsonntag - 49 Tage nach Ostersonntag
Pfingstmontag - Montag nach Pfingstsonntag
Mariä Himmelfahrt - 15. August
Reformationstag - 31. Oktober
Allerheiligen - 1. November
Allerseelen - 2. November
Mariä Empfängnis - 8. Dezember
1. Weihnachtsfeiertag - 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag - 26. Dezember
§2 - Öffentliche Ruhe
(1) Alle Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) An Feiertagen sind alle Tätigkeiten verboten, die diese Ruhe in erheblichem Maße stören und dem Wesen des Feiertags widersprechen.
(3) Insbesondere haben Religionsgemeinschaften ein Recht auf die störungsfreie Ausübung von Gottesdiensten und auf den Feiertag bezogenen Festlichkeiten.
§3 - Arbeitsverbote
(1) An Feiertagen ist jede Arbeitstätigkeit verboten.
(2) Dies gilt nicht für Tätigkeiten, die für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung wesentlich sind oder in besonderem Maße dem Wesen des Feiertags entsprechen, insbesondere nicht für Gastronomie, Festlichkeiten, Gesundheitsversorgung, Polizei- und Ordnungsdienst, Versorgung mit Heiz- und Kraftstoffen und Wasser.
(3) Insbesondere ist das Recht von Arbeitnehmern auf Arbeitsruhe zu schützen. Arbeitnehmer, die in unter §3 (2) genannten Tätigkeitsfeldern beschäftigt sind, müssen für an Feiertagen geleistete Arbeit angemessen entschädigt werden.
§4 - Weitere Regelungen
(1) Auf Unionsebene gesetzlich geregelte Feiertage haben in Heroth den gleichen Status wie namentlich in diesem Gesetz geregelte Feiertage und genießen den gleichen Schutz nach §§2 und 3.
(2) Die Landesregierung kann Ausnahmen von den Regelungen in §§2 und 3 beschließen, sofern die öffentliche Ordnung oder die Grundversorgung der Bevölkerung in erheblichem Maße gefährdet sind.
§5 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. |
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15.07.2006 12:13 |
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