Die Statuten der VSI
1. Mitgliedschaft, Sitz
§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).
§ 3 Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet das Präsidium mit 2/3 Mehrheit. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung der internationalen Sozialisten herbeiführen. Diese ist solange bindend, bis sich die Diskussionsgrundlage verändert hat.
§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg.
2. Organisation
§ 1 Die Vollversammlung der internationalen Sozialisten ist das höchste Gremium der VSI.
§ 1a Sie tagt ständig in einem vom Präsidium bereit gestellten Forum.
§ 1b Sitzungen müssen auf Antrag eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 2 Die Vollversammlung der internationalen Sozialisten wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn, eine(n) stellvertretende(n) PräsidentIn und eine(n) SekretärIn.
§ 2a Die/ der PräsidentIn repräsentiert die VSI nach Außen und leitet das Präsidium sowie die Vollversammlung der internationalen Sozialisten.
§ 2b Sein(e) StellvertreterIn vertritt sie oder ihn bei Abwesenheit und nimmt weitere vom Präsidium aufgetragene Aufgaben war.
§ 2c Die/ der SekretärIn ist Chefredakteur der VSI-Publikation „Die Internationale“. Sie/ er bündelt die Aktivitäten der internationalen Sozialisten und ist ihr Ansprechpartner.
3. Wahlen, Abstimmungen
§ 1 Alle Wahlen und Abstimmungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 1a Konventionen müssen einstimmig beschlossen werden und haben in der VSI bindenden Charakter.
§ 1b Resolutionen benötigen die Zustimmung der absoluten Mehrheit in der Vollversammlung und verurteilen Akte von Staaten oder Menschen, die gegen die Werte des internationalen Sozialismus verstoßen.
§ 1c Entschlüsse benötigen die Zustimmung von mindestens 25% der VSI Mitglieder und sprechen nur für die Unterstützer.
§ 2 Die Wahl- und Abstimmungsdauer beträgt 7 Tage, sie kann durch das Präsidium auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Sie kann durch das Präsidium beendet werden, wenn das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann. § 3 Wahlen sind generell geheim.
§ 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 5 Änderungen der Präambel und der Statuten werden mit 2/3 Mehrheit entschieden, dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder abgestimmt haben.
§ 6 Das Präsidium wird auf 6 Monate, im ersten und zweiten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Freigewordene Posten werden für den Rest der Amtsperiode nach gewählt.
4. Ziele
Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt
5. Solidarität, SoBi
§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung und Bestätigung durch eine einfache Mehrheit Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.
§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsmittelknappheit, Seuchen
* Aufklärungsarbeit und Wahlkampfhilfe im Sinne der Präambel der VSI und zur Durchsetzung dieser Ideale
§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.
__________________
|